Fahrerschulungen

Machen Sie Ihren Staplerschein bei DGS.
Wir bieten Kurse, Seminare, Weiterbildungen rund um Gabelstapler, Hebebühnen und Teleskoplader
Fragen Sie einfach an.

Gelernt, geprüft, gekonnt.

Jeder Ihrer Mitarbeiter im Lager, auf dem Umschlagplatz oder in der Intralogistik, der ein Flurfördergerät bedient, benötigt ihn: den Flurförderschein, meist auch Staplerschein genannt. Die Regelungen sehen dabei eine theoretische und praktische Ausbildung vor, die mit einer Prüfung endet. Im Anschluss sind jährliche Nachschulungen vorgeschrieben.

Mit einer Fahrerschulung bei Döllstädter-Gabelstapler-Service GmbH machen Sie aus diesen Vorschriften einen echten Gewinn für Ihren Flurförder-Fahrzeugpark: Wir bilden entsprechend der Unfall-Verhütungs-Vorschriften DGUV Grundsatz 308-001, DGUV Vorschrift 68 und DGUV Vorschrift 1 aus. Darüber hinaus sorgt unsere fachmännische Fahrerschulung aber auch dafür, dass Ihre Mitarbeiter sicher und gekonnt mit ihrem Arbeitsgerät umgehen. Das ermöglicht mehr Effizienz, höhere Arbeitssicherheit – und damit niedrigere Kosten. Je besser Ihre Staplerfahrer ausgebildet sind, umso „runder“ läuft es mit Ihren Staplern und Flurfördergeräten! Unsere Empfehlung: Lassen Sie stets mehr Mitarbeiter ausbilden als Sie Stapler haben – so können Sie Engpässe im Urlaubs- oder Krankheitsfall vermeiden.
 

Schulungsinhalte:
Nach DGUV Grundsatz 308-001 (Grundsätze für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Gabelstaplern)
Nach DGUV Vorschrift 68 (Unfallverhütungsvorschriften, Flurförderzeuge)

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfung
  • Umgang mit Last
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln/ Verkehrswege

Voraussetzungen für das Führen von Gabelstapler und sonstigen Flurförderzeugen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • körperliche und geistige Eignung
  • Nachweis über theoretische und praktische Ausbildung

    Die Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen.

 
Jährliche Unterweisung
Nach dem Erwerb des Staplerführerscheins ist einmal jährlich eine Nachschulung vorgeschrieben (DGUV Vorschrift 1, §4 und Arbeitsschutzgesetz §12). Diese Schulung dient der Auffrischung der erlernten Kenntnisse und beinhaltet Aktualisierungen und Änderungen der gesetzlichen Vorschriften.

Wir unterrichten in unseren Schulungsräumen in Döllstädt sowie (bei ausreichender Teilnehmerzahl) bei Ihnen vor Ort.
Kontaktieren Sie uns gerne per Mail info@staplerservice.de oder unter der Tel. -Nr. 036206 2698 0.

Die Gabelstaplerschulung findet, unter Beachtung der Hygienemaßnahmen, in unserem Haus statt. Sofern Sie an der Unterweisung teilnehmen möchten, bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen.